Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
Stand: 10.06.2019
Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder sowie Menschen mit seelischen Behinderungen oder von einer solchen Behinderung bedrohter Menschen Rechnung getragen.
Wird zitiert von 162 Entscheidungen zu § 1 SGB IX →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 11.12.2025 – B 9 SB 3/24 RSchwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Bluterkrankheit - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Auslegung - Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft - TeilhabebeeinträchtigungZitiert von 1
- LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 – L 2 SO 1378/11Zitiert von 9
- BSG, 24.10.2019 – B 9 SB 1/18 RSchwerbehindertenrecht - Merkzeichen Bl - Blindheit - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Trennung nach Organ- und Funktionseinheiten - Funktionssystem des Sehens - Störung des visuellen Erkennens - keine Berücksichtigung von gnostischen Störungen - Unterschied zum Blindheitsbegriff für Landesblindengeld - verschiedene Zielrichtungen - Verfassungsrecht - Gleichheit - Einheit der Rechtsordnung - ZurückverweisungZitiert von 43
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2023 – L 2 R 239/22Zitiert von 2
- BSG, 11.06.2026 – B 9 SB 1/25 RSchwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich - Merkzeichen G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr - Adipositas per magna - Berücksichtigung von Folge- und Begleitschäden - Anforderungen an die Gleichstellung mit den Regelfällen der Versorgungsmedizinischen Grundsätze Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 27.10.2022 – B 9 SB 4/21 RSchwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Versorgungsmedizinische Grundsätze - subjektiv erlebte Sehstörung - Notwendigkeit eines morphologischen Befunds - keine Umgehung durch Analogie - Finalitätsprinzip - Berücksichtigung von ordnungsgemäß festgestellten Behinderungen - Zuordnung von Beeinträchtigungen zu einem Funktionssystem - kein Offenlassen der Zuordnung - Auslegung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze - weiterwirkende Rechtsnatur als antizipierte Sachverständigengutachten - erforderliche Nachfrage beim Ärztlichen Sachverständigenbeirat VersorgungsmedizinZitiert von 36
Zuletzt entschieden
- SG Augsburg, 27.01.2026 – S 3 SO 96/24
- LSG Baden-Württemberg, 17.10.2025 – L 8 SB 1469/25
- LSG Schleswig, 12.09.2025 – L 10 KR 104/25 B ER
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.04.2019 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 4 1. 1. 2020 des Gesetzes vom 18. April 2019 (BGBl. I 473)
BGBl. 2019 I S. 473
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.